Definition · Strafrecht

Erschleichen der Leistung eines Automaten (§ 265a Abs. 1 StGB)

§ 265a StGB
Definition
Ein Erschleichen liegt vor, wenn der die der Inanspruchnahme sichernde des Automaten in Weise betätigt wird (z. B. mit Falschgeld oder Metallstücken).
Erläuterung

Funktioniert der Automat hingegen mechanisch korrekt und programmgemäß, oder wird ein technischer Defekt bloß ausgenutzt, scheidet dies aus.

Kontext
Was versteht man unter dem „Erschleichen der Leistung eines Automaten“ (§ 265a Abs. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.