Definition · Strafrecht

Erschleichen der Leistung eines Automaten (§ 265a Abs. 1 StGB)

Definition

Ein Erschleichen liegt vor, wenn der die Entgeltlichkeit der Inanspruchnahme sichernde Mechanismus des Automaten in ordnungswidriger Weise betätigt wird (z. B. mit Falschgeld oder Metallstücken).

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Erschleichen der Leistung eines Automaten“ (§ 265a Abs. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 16 RdNr. 3

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.