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title: "Definition: Ersatzvornahme"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/ersatzvornahme"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Ersatzvornahme

## Definition

Eine Ersatzvornahme liegt vor, wenn die <word idx="0"/> durch einen <word idx="1"/> im Auftrag der <word idx="2"/> auf Kosten des <word idx="3"/> statt durch den Verpflichteten selbst vorgenommen wird.

## Erläuterung

<massstab>Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/VwVG/10.html" title="&sect; 10 VwVG: Ersatzvornahme">§ 10 VwVG</a> kann die Behörde einen Dritten mit der Vornahme einer Handlung beauftragen, sofern diese durch einen anderen als den Pflichtigen vorgenommen werden kann (= <b>vertretbare Handlung</b>). Anschließend kann sie dem Pflichtigen in einem separaten <b>Kostenbescheid</b> die Kosten der Ersatzvornahme auferlegen. Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen Drittem und Pflichtigem bestehen dabei nicht — der Pflichtige hat die Ersatzvornahme jedoch zu dulden, da der Dritte als „Verwaltungshelfer“ der Behörde tätig wird.</massstab> <vertiefung>Neben dieser sog. „Fremdvornahme“ sehen einige landesrechtliche Vorschriften (etwa <a href="https://dejure.org/gesetze/LVwVG/25.html">§ 25 Alt. 1 LVwVG BW</a>, <a href="https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=5144&aufgehoben=N&det_id=683965&anw_nr=2&menu=0&sg=0">§ 59 Abs. 1 Alt. 1 VwVG NRW</a>) zusätzlich die Ersatzvornahme durch die Vollzugsbehörde selbst vor — die sog. <b>Selbstvornahme</b>.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/ersatzvornahme
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
