Definition · Strafrecht

Error in persona vel obiecto (§ 16 Abs. 1 S. 1 StGB)

Definition

Beim error in persona vel obiecto irrt sich der Täter über die Identität der konkret individualisierten Person oder Sache. Es kann sich um einen Sonderfall des Tatbestandsirrtums (§ 16 Abs. 1 StGB) handeln.

Erläuterung
Kontext

Definiere den Begriff „error in persona vel obiecto“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht AT, 16.A. 2024, § 15 RdNr. 21ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.