---
title: "Definition: Ermöglichungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/ermoeglichungsabsicht-211-abs-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Ermöglichungsabsicht (§ 211 Abs. 2 StGB)

## Definition

Der Täter handelt mit Ermöglichungsabsicht, wenn es ihm <word idx="0"/> darauf ankommt, durch die Tötung eine andere <word idx="1"/> zu fördern. Die Verwirklichung des Mordmerkmals hängt nicht davon ab, dass der Täter die Tötung als <word idx="2"/> Mittel zur Ermöglichung der Bezugstat erachtet.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/ermoeglichungsabsicht-211-abs-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
