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title: "Definition: Ermessensüberschreitung (vor § 35 VwVfG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/ermessensueberschreitung-vor-35-vwvfg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Ermessensüberschreitung (vor § 35 VwVfG)

## Definition

Von Ermessensüberschreitung spricht man, wenn die Behörde Entscheidungen trifft, die <word idx="0"/> des gesetzlich abgesteckten <word idx="1"/> liegen.

## Erläuterung

<massstab>Liegt die behördliche Entscheidung außerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rechtsfolgenrahmens, so spricht man von einer <b>Ermessensüberschreitung</b>. Beispiel: Die Behörde erhebt eine Gebühr in Höhe von €220, obwohl die Gebührenordnung lediglich Gebühren zwischen €70 und €140 vorsieht.</massstab> <vertiefung>Auch ein Verstoß gegen den <b>Verhältnismäßigkeitsgrundsatz</b> oder <b>andere verfassungsrechtliche Grundsätze</b> kann zu dieser Fallgruppe gezählt werden. Andere sehen darin eine eigene Fallgruppe. Wieder andere prüfen einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien nicht unter dem Punkt „Ermessensfehler", sondern als eigenständigen Aspekt der materiellen Rechtmäßigkeit. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts. Orientiere Dich im Zweifel daran, welche Variante Deine Dozentinnen und Prüferinnen präferieren.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/ermessensueberschreitung-vor-35-vwvfg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
