Definition · Öffentliches Recht

Ermessensüberschreitung (vor § 35 VwVfG)

vor § 35 VwVfG
Definition
Von Ermessensüberschreitung spricht man, wenn die Behörde Entscheidungen trifft, die des gesetzlich abgesteckten liegen.
Erläuterung
Maßstab
Liegt die behördliche Entscheidung außerhalb des gesetzlich vorgegebenen Rechtsfolgenrahmens, so spricht man von einer Ermessensüberschreitung. Beispiel: Die Behörde erhebt eine Gebühr in Höhe von €220, obwohl die Gebührenordnung lediglich Gebühren zwischen €70 und €140 vorsieht.
Vertiefung
Auch ein Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz oder andere verfassungsrechtliche Grundsätze kann zu dieser Fallgruppe gezählt werden. Andere sehen darin eine eigene Fallgruppe. Wieder andere prüfen einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien nicht unter dem Punkt „Ermessensfehler", sondern als eigenständigen Aspekt der materiellen Rechtmäßigkeit. Inhaltlich ändert sich dadurch nichts. Orientiere Dich im Zweifel daran, welche Variante Deine Dozentinnen und Prüferinnen präferieren.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.