Definition · Strafrecht

Erlaubnistatbestandsirrtum (vor § 16 StGB)

§ 16 StGB vor § 32 StGB
Definition
Als Erlaubnistatbestandsirrtum bezeichnet man den Fall, dass sich irrig Umstände vorstellt, die, wenn sie vorlägen, einen rechtlich anerkannten darstellen würden.
Erläuterung

Teilweise findet sich für den Erlaubnistatbestandsirrtum (Abkürzung: ETBI) auch die Bezeichnung Erlaubnisumstandsirrtum.

Kontext

Was versteht man unter einem „Erlaubnistatbestandsirrtum“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.