Definition · Strafrecht

Erlaubnisirrtum (§ 17 StGB)

§ 17 StGB
Definition
Ein Erlaubnisirrtum liegt vor, wenn der Täter trotz zutreffender Erfassung des Sachverhalts entweder irrig einen Rechtfertigungsgrund annimmt () oder aber die Grenzen eines Rechtfertigungsgrundes zu seinen Gunsten ().
Erläuterung
Auch als indirekter Verbotsirrtum wird der Erlaubnisirrtum bezeichnet. Zur Straffreiheit führt er nur, sofern der Irrtum unvermeidbar war und somit ausnahmsweise die Schuld des Täters entfällt (§ 17 StGB).
Kontext
Was versteht man unter einem „Erlaubnisirrtum“ (§ 17 StGB)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.