Definition · Zivilrecht

Erklärungsbewusstsein (vor § 104 BGB)

vor § 104 BGB
Definition
Das Erklärungsbewusstsein ist der /das , überhaupt am rechtsgeschäftlichen Verkehr und durch sein eine irgendwie rechtsgeschäftlich relevante Erklärung .
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.