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title: "Definition: Erfüllungsort (§ 29 ZPO)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/erfuellungsort-29-zpo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Erfüllungsort (§ 29 ZPO)

## Definition

Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner <word idx="0"/> <word idx="1"/> muss.

## Erläuterung

Achtung</b>: Nicht zu verwechseln ist der <b>Erfüllungsort</b> mit dem <b>Erfolgsort</b> — also dem Ort des Leistungserfolgs. Vielmehr ist er ein Synonym für den Leistungsort (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/269.html" title="&sect; 269 BGB: Leistungsort">§ 269 BGB</a>). Die gesetzliche Terminologie ist hier leider sehr missverständlich.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/erfuellungsort-29-zpo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
