Definition · Zivilrecht

Erfüllungsort (§ 29 ZPO)

Definition

Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner seine Leistungshandlung vornehmen muss.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff Erfüllungsort (§ 269 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Patzina, in: MüKo-ZPO, 6. A. 2020, ZPO § 29 RdNr. 19

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.