Definition · Zivilrecht

Erfüllbarkeit (§ 271 BGB)

Definition

Erfüllbarkeit bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem der Schuldner die Leistung an den Gläubiger erbringen darf.

Erläuterung
Kontext
Definiere den Begriff „Erfüllbarkeit“ einer Leistung (§ 271 BGB):
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 35

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.