Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)
Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG
Definition
Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet erforderlich, wenn eine auf Länderebene eine mit problematischen Folgen darstellt, die im sowohl des Bundes als auch der Länder nicht werden kann.
Erläuterung
Maßstab
Diese Regelung richtet sich nicht gegen die Vielfalt landesrechtlicher Regelungen als solche. Ihr Ziel ist die Funktionsfähigkeit (nicht die Einheitlichkeit) der Rechtsordnung.
Klausurentipp
Deine Korrektorin will hier das Schlagwort „Rechtszersplitterung" lesen.
Kontext
Was versteht man unter „Erforderlichkeit zur Wahrung der Rechtseinheit im Bundesgebiet“ (Art. 72 Abs. 2 Hs. 2 Var. 2 GG)?
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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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