Definition · Strafrecht

Erfolgsqualifizierter Versuch (vor § 23 StGB)

vor § 23 StGB § 18 StGB
Definition
Von einem erfolgsqualifizierten Versuch spricht man, wenn der Täter das vorsätzliche Grunddelikt lediglich und hierbei die besondere Folge der Erfolgsqualifikation (zumindest) .
Erläuterung
Zur Veranschaulichung: Der Täter versucht, sein Opfer mit einer Waffe zu bedrohen und ihm die Handtasche zu entreißen (§ 249 Abs. 1 StGB); dabei löst sich fahrlässig ein Schuss, der das Opfer tödlich trifft (§ 251 StGB). Umstritten ist die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs.
Vertiefung
Achtung Verwechslungsgefahr: In Abgrenzung zum erfolgsqualifizierten Versuch spricht man vom „Versuch der Erfolgsqualifikation", wenn die zumindest billigend in Kauf genommene schwere Folge nicht eintritt.
Kontext
Was versteht man unter einem „erfolgsqualifizierten Versuch“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.