Definition · Strafrecht

Erfolgsqualifizierter Versuch (vor § 23 StGB)

Definition

Von einem erfolgsqualifizierten Versuch spricht man, wenn der Täter das vorsätzliche Grunddelikt lediglich versucht und hierbei die besondere Folge der Erfolgsqualifikation (zumindest) fahrlässig herbeiführt.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „erfolgsqualifizierten Versuch“?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Kindhäuser/Zimmermann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl., § 30 RdNr. 18

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.