Definition · Öffentliches Recht

Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)

§ 40 VwVfG
Definition
Entschließungsermessen liegt vor, wenn besteht, Verwaltung tätig wird, obwohl der des Gesetzes ist.
Erläuterung
So kann sich etwa die Polizeibeamtin entscheiden, einen Radfahrer, der nachts ohne Licht nach Hause fährt, nicht anzuhalten — obwohl ein Verstoß gegen die StVO vorliegt (§ 49 Abs. 1 Nr. 17 StVO iVm § 24 StVG).
Kontext
Was versteht man unter dem „Entschließungsermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.