Definition · Öffentliches Recht

Entschließungsermessen (§ 40 VwVfG)

Definition

Entschließungsermessen liegt vor, wenn ein Entscheidungsspielraum besteht, ob die Verwaltung tätig wird, obwohl der Tatbestand des Gesetzes erfüllt ist.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter dem „Entschließungsermessen“ der Verwaltung (§ 40 VwVfG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Normen
Quellen
  • Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11.A. 2023, § 14 RdNr. 36 ff.)

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.