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title: "Definition: Entgangener Gewinn (§ 252 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/entgangener-gewinn-252-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Entgangener Gewinn (§ 252 BGB)

## Definition

Unter dem entgangenen Gewinn versteht man alle <word idx="0"/>, die dem Geschädigten im Zeitpunkt des <word idx="1"/> zwar noch nicht zugeflossen sind, ohne <word idx="2"/> aber bei ihm eingetreten wären.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/entgangener-gewinn-252-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
