Definition · Öffentliches Recht

Einzelfall (§ 35 S. 1 VwVfG)

Definition

Eine Einzelfall-Maßnahme liegt dann vor, wenn die Behörde einen einzigen Fall einer einzelnen Person oder einer Vielzahl von individuell bestimmbaren Personen regelt.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „Einzelfall“-Maßnahme im Sinne einer konkret-individuellen Regelung (§ 35 S. 1 VwVfG)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 21.A. 2023, § 10 RdNr. 458 ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.