Einzelfall (§ 35 S. 1 VwVfG)
Abstrakt-individuelle Regelung: Regelung richtet sich an eine bestimmte Person (individuell) und gibt dieser für den Fall des Eintretens eines nach allgemeinen Merkmalen beschriebenen Sachverhalts (abstrakt) eine bestimmte Handlungspflicht auf, z.B. Anordnung gegenüber der Hauseigentümerin, bei Glättebildung den Gehweg vor ihrem Haus zu streuen.
Konkret-generelle Regelung: Regelung betrifft zwar einen bestimmten Sachverhalt (konkret), richtet sich aber an eine unbestimmte Vielzahl von Personen (generell), z.B. Taubenfütterungsverbot im Stadtpark (= Allgemeinverfügung, § 35 S. 2 VwVfG).