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title: "Definition: Einwilligung, mutmaßliche (vor § 32 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/einwilligung-mutmassliche-vor-32-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Einwilligung, mutmaßliche (vor § 32 StGB)

## Definition

Die mutmaßliche Einwilligung ist ein <word idx="0"/>, bei dem bis auf das Fehlen der <word idx="1"/> alle Voraussetzungen einer <word idx="2"/> Einwilligung vorliegen müssen. Sie ist nur zulässig, wenn eine tatsächliche Einwilligung wegen <word idx="3"/> Hindernisse <word idx="4"/> eingeholt werden kann und eine Einwilligung bei objektiver Würdigung aller Umstände mit Sicherheit zu erwarten ist, weil das tatbestandsmäßige Verhalten entweder den <word idx="5"/> (Prinzip der <word idx="6"/>) oder diese ersichtlich <word idx="7"/> (Prinzip des <word idx="8"/>)

## Erläuterung

Als klassisches Beispiel für die mutmaßliche Einwilligung gelten bewusstlose Unfallopfer, die nicht in ihre Behandlung einwilligen können.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/einwilligung-mutmassliche-vor-32-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
