Definition · Strafrecht

Einwilligung, mutmaßliche (vor § 32 StGB)

vor § 32 StGB
Definition
Die mutmaßliche Einwilligung ist ein , bei dem bis auf das Fehlen der alle Voraussetzungen einer Einwilligung vorliegen müssen. Sie ist nur zulässig, wenn eine tatsächliche Einwilligung wegen Hindernisse eingeholt werden kann und eine Einwilligung bei objektiver Würdigung aller Umstände mit Sicherheit zu erwarten ist, weil das tatbestandsmäßige Verhalten entweder den (Prinzip der ) oder diese ersichtlich (Prinzip des )
Erläuterung

Als klassisches Beispiel für die mutmaßliche Einwilligung gelten bewusstlose Unfallopfer, die nicht in ihre Behandlung einwilligen können.

Kontext
Was versteht man unter einer „mutmaßlichen Einwilligung“ ?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.