Definition · Strafrecht

Einwilligung, hypothetische

vor § 32 StGB
Definition
Die hypothetische Einwilligung ist eine von genutzte Einwilligungsfiktion. Sie grenzt sich von der Einwilligung dadurch ab, dass hier eine Erklärung des Betroffenen hätte eingeholt werden können, dies geschehen ist.
Erläuterung
Ihre Wurzeln hat die hypothetische Einwilligung im Zivilrecht; herangezogen wird sie ausschließlich im Zusammenhang mit unterlassenen Aufklärungspflichten bei ordnungsgemäß durchgeführten ärztlichen Heileingriffen. Hintergrund: In diesen Konstellationen stelle die unterlassene Aufklärung primär eine Verletzung des Selbstbestimmungsrechts dar, die jedoch nicht als Rechtsgutsverletzung i.S.d. §§ 223 ff. StGB einzuordnen sei. Trotz fehlender Einwilligung gelte die Körperverletzung in diesen Fällen daher als gerechtfertigt.
Kontext
Was versteht man unter einer „hypothetischen Einwilligung“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.