---
title: "Definition: Einsperren (§ 239 Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/einsperren-239-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Einsperren (§ 239 Abs. 1 StGB)

## Definition

Einsperren bedeutet, jemanden durch äußere Vorrichtungen am Verlassen eines umschlossenen Raumes zu hindern.

## Erläuterung

Verschlossen sein können die Ausgänge des umschlossenen Raumes mechanisch oder elektronisch, ebenso durch Hindernisse oder Bewachung. Auch eine andere Person kann diese Sperrwirkung herbeiführen.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/einsperren-239-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
