---
title: "Definition: Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/eingriffbegriff-modern-vor-art-1-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
---

# Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)

## Definition

Nach dem modernen Eingriffsbegriff liegt ein Grundrechtseingriff vor, wenn eine <word idx="0"/> Maßnahme ein grundrechtlich geschütztes Verhalten ganz oder teilweise <word idx="1"/> macht, sofern die Beeinträchtigung zurechenbar und von <word idx="2"/> Gewicht ist.

## Erläuterung

Ohne Bedeutung bleibt dabei, ob die Wirkung final oder unbeabsichtigt, unmittelbar oder mittelbar, rechtlich oder tatsächlich, mit oder ohne Befehl und Zwang eintritt.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/eingriffbegriff-modern-vor-art-1-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
