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title: "Definition: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung (vor § 13 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/eigenverantwortliche-selbstgefaehrdung-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Eigenverantwortliche Selbstgefährdung (vor § 13 StGB)

## Definition

Eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers liegt vor, wenn das Opfer das <word idx="0"/> freiverantwortlich übernommen hat und die Handlungsherrschaft bei ihm selbst liegt. Die <word idx="1"/> daran ist <word idx="2"/>. Ein Beteiligter kann <word idx="3"/> Haupttat nicht nach den <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/26.html" title="&sect; 26 StGB: Anstiftung">§§ 26 f. StGB</a> bestraft werden. Eine <word idx="4"/> besteht jedoch dann, wenn der Täter Tatherrschaft kraft <word idx="5"/> Wissens hat.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/eigenverantwortliche-selbstgefaehrdung-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
