Definition · Strafrecht

Eigenverantwortliche Selbstgefährdung (vor § 13 StGB)

vor § 13 StGB
Definition
Eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers liegt vor, wenn das Opfer das freiverantwortlich übernommen hat und die Handlungsherrschaft bei ihm selbst liegt. Die daran ist . Ein Beteiligter kann Haupttat nicht nach den §§ 26 f. StGB bestraft werden. Eine besteht jedoch dann, wenn der Täter Tatherrschaft kraft Wissens hat.
Kontext

Was versteht man unter „eigenverantwortlicher Selbstgefährdung“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.