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title: "Definition: Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne (Art. 14 Abs. 1 GG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/eigentum-im-verfassungsrechtlichen-sinne-art-14-abs-1-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne (Art. 14 Abs. 1 GG)

## Definition

Der verfassungsrechtliche Begriff des Eigentums umfasst alle vermögenswerten Rechte, die dem Berechtigten von der Rechtsordnung in der Weise zugeordnet sind, dass er die damit verbundenen Befugnisse nach eigenverantwortlicher Entscheidung zu seinem privaten Nutzen ausüben darf.

## Erläuterung

<vertiefung>Neben dem <b>Bestand</b> des Eigentums sichert <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/14.html" title="Art. 14 GG">Art. 14 Abs. 1 GG</a> dabei auch die <b>Verfügungsbefugnis des Inhabers</b>.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/eigentum-im-verfassungsrechtlichen-sinne-art-14-abs-1-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
