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title: "Definition: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/eigentuemer-besitzer-verhaeltnis-vor-987-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)

## Definition

Ansprüche aus den §§ 987-1003 BGB sind anders als § 985 BGB keine dinglichen, sondern schuldrechtliche Ansprüche. Sie entstehen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), das ein gesetzliches Schuldverhältnis darstellt. Mit dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gleichzusetzen, ist die Vindikationslage. Grundsätzlich ist Voraussetzung aller Ansprüche aus §§ 987-1003 BGB das Bestehen des EBV/einer Vindikationslage.

## Erläuterung

Eine gewisse <b>Sperrwirkung</b> entfaltet das EBV nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/993.html" title="&sect; 993 BGB: Haftung des redlichen Besitzers">§ 993 Abs. 1 a.E. BGB</a>; deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche sind daher stets nachrangig zu prüfen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/eigentuemer-besitzer-verhaeltnis-vor-987-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
