Definition · Strafrecht

Durch einen anderen (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)

§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB
Definition
Eine Tat durch einen anderen begeht, wer die durch des zurechenbar verursacht.
Kontext
Wann begeht der mittelbare Täter die Tat „durch einen anderen“ (§ 25 Abs. 1 Var. 2 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.