Definition · Strafrecht

Drohung

Definition

Eine Drohung ist das (auch konkludente) Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einer „Drohung“ (z.B. in: §§ 240 Abs. 1, 249 Abs. 1, 234 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 14
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT II, 22. A. 2021, § 23 RdNr. 39
  • Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch 30.A 2019, vor §§ 234 bis 241a RdNr. 30f.
  • Sinn, in: MüKo-StGB, 4.A. 2021, § 240 RdNr. 68, § 241 RdNr. 6

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.