Definition · Zivilrecht

Drittschadensliquidation

Definition

Die Drittschadensliquidation ist die Möglichkeit des Inhabers eines Schadensersatzanspruchs, den Schaden eines anderen, der gegen den Schädiger keinen Anspruch hat, geltend zu machen. Dazu wird der Schaden des Dritten zum Anspruch des Gläubigers gezogen.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter der „Drittschadensliquidation“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Taschendefinitionen, 5. Aufl. 2022, S. 34

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.