Definition · Strafrecht

Dolus directus 1. Grades (Absicht) (§ 15 StGB)

§ 15 StGB
Definition
Der Täter handelt mit dolus directus 1. Grades (Absicht), wenn es ihm darauf , den Erfolg herbeizuführen ( Erfolgswille).
Kontext

Was versteht man unter „dolus directus 1. Grades“ (Absicht)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.