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title: "Definition: Diskriminierung, versteckte (Art. 49 AEUV) "
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/diskriminierung-versteckte-art-49-aeuv"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Diskriminierung, versteckte (Art. 49 AEUV)

## Definition

Bei einer versteckten Diskriminierung werden Staatsangehörige oder Gesellschaften aus dem EU-Ausland <word idx="0"/> offen wegen ihrer Staatsangehörigkeit oder wegen ihrer Rechtsordnungszugehörigkeit benachteiligt. <word idx="1"/> liegt bei der versteckten Diskriminierung vielmehr eine <word idx="2"/> Behandlung von Inländern und Ausländern vor. De facto werden durch die Maßnahme jedoch regelmäßig oder hauptsächlich <word idx="3"/> Unionsbürger und Gesellschaften benachteiligt, weil <word idx="4"/> Wettbewerber die Voraussetzungen typischerweise erfüllen, auswärtige Unionsbürger oder Gesellschaften jedoch <word idx="5"/>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/diskriminierung-versteckte-art-49-aeuv
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
