Definition · Zivilrecht

Digitale Produkte (§ 327 Abs. 1 BGB)

§ 327 Abs. 1 BGB
Definition
Der Begriff digitales Produkt umfasst digitale Inhalte und digitale .
Erläuterung
Klausurentipp
Eine Legaldefinition des Begriffs „Digitales Produkt" findet sich in § 327 Abs. 1 BGB; auswendiglernen ist daher entbehrlich.
Kontext
Definiere den Begriff „Digitales Produkt“ (§ 327 Abs. 1 BGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.