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title: "Definition: Dereliktion (§ 959 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/dereliktion-959-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Dereliktion (§ 959 BGB)

## Definition

Die Voraussetzungen der Dereliktion sind ausschließlich nach zivilrechtlichen Maßstäben zu entscheiden. Insbesondere muss der Derelinquierende verfügungsbefugt und geschäftsfähig sein, den Verzichtswillen erkennbar betätigen und den unmittelbaren Besitz verlieren.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/dereliktion-959-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
