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title: "Definition: Definition Zustandsverantwortlichkeit"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/definition-zustandsverantwortlichkeit"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Definition Zustandsverantwortlichkeit

## Definition

Bei der Zustandsverantwortlichkeit geht die Gefahr von einem Tier oder einer Sache aus. Hier ist die polizeiliche Maßnahme gegen den Inhaber der tatsächlichen Sachgewalt zu richten.

## Erläuterung

Anders als die Verhaltensverantwortlichkeit knüpft die Zustandsverantwortlichkeit damit nicht an ein menschliches Verhalten an, da die Gefahr nicht von einem menschlichen Verhalten, sondern von einem Tier oder einer Sache ausgeht. Die Zustandsverantwortlichkeit knüpft daher an die gefahrenabwehrrechtliche Zuordnung einer Verantwortung für die gefährliche Sache oder das gefährliche Tier an. <vertiefung>Weil es für die effektive Abwehr der Gefahr maßgeblich ist, dass die Gefahr schnell beseitigt werden kann, wird die Zustandsverantwortlichkeit zunächst nicht etwa dem Eigentümer der Sache oder des Tieres zugewiesen, sondern dem Inhaber der tatsächlichen Sachgewalt. Fallen Eigentum (oder anderweitige Berechtigung) an der Sache und tatsächliche Sachgewalt auseinander, ist der Eigentümer oder anderweitig Berechtigte neben dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt Zustandsstörer (z.B. Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayPAG, § 14 Abs. 3 S. 1 ASOG). </vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/definition-zustandsverantwortlichkeit
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
