Definition · Öffentliches Recht

Definition Zustandsverantwortlichkeit

Definition
Bei der Zustandsverantwortlichkeit geht die von einem oder einer aus. Hier ist die polizeiliche Maßnahme gegen den der zu richten.
Erläuterung
Anders als die Verhaltensverantwortlichkeit knüpft die Zustandsverantwortlichkeit damit nicht an ein menschliches Verhalten an, da die Gefahr nicht von einem menschlichen Verhalten, sondern von einem Tier oder einer Sache ausgeht. Die Zustandsverantwortlichkeit knüpft daher an die gefahrenabwehrrechtliche Zuordnung einer Verantwortung für die gefährliche Sache oder das gefährliche Tier an.
Vertiefung
Weil es für die effektive Abwehr der Gefahr maßgeblich ist, dass die Gefahr schnell beseitigt werden kann, wird die Zustandsverantwortlichkeit zunächst nicht etwa dem Eigentümer der Sache oder des Tieres zugewiesen, sondern dem Inhaber der tatsächlichen Sachgewalt. Fallen Eigentum (oder anderweitige Berechtigung) an der Sache und tatsächliche Sachgewalt auseinander, ist der Eigentümer oder anderweitig Berechtigte neben dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt Zustandsstörer (z.B. Art. 8 Abs. 2 S. 1 BayPAG, § 14 Abs. 3 S. 1 ASOG).
Kontext

Was bedeutet der Begriff der Zustandsverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.