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title: "Definition: Definition Verhaltensverantwortlichkeit"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/definition-verhaltensverantwortlichkeit"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Definition Verhaltensverantwortlichkeit

## Definition

Verhaltensverantwortlichkeit meint die gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit einer Person, die durch <word idx="0"/> eine Gefahr <word idx="1"/>.

## Erläuterung

Gegen einen Verhaltensverantwortlichen können Ordnungsbehörden und Polizei die Maßnahme der Gefahrenabwehr richten. Die Verhaltensverantwortlichkeit ist in den Polizei- und Ordnungs(behörden)gesetzen aller <b>Bundesländer</b> geregelt (z.B. Art. 7 Abs. 1 BAyPAG, § 4 Abs. 1 PolG NRW, § 7 Abs. 1 ThürPAG, § 6 Abs. 1 NPOG, § 13 Abs. 1 ASOG).

<vertiefung> Der Verhaltensverantwortliche wird regelmäßig auch als Verhaltensstörer oder Handlungsstörer bezeichnet. </vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/definition-verhaltensverantwortlichkeit
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
