Definition · Öffentliches Recht

Definition Verhaltensverantwortlichkeit

Definition
Verhaltensverantwortlichkeit meint die gefahrenabwehrrechtliche Verantwortlichkeit einer Person, die durch eine Gefahr .
Erläuterung
Gegen einen Verhaltensverantwortlichen können Ordnungsbehörden und Polizei die Maßnahme der Gefahrenabwehr richten. Die Verhaltensverantwortlichkeit ist in den Polizei- und Ordnungs(behörden)gesetzen aller Bundesländer geregelt (z.B. Art. 7 Abs. 1 BAyPAG, § 4 Abs. 1 PolG NRW, § 7 Abs. 1 ThürPAG, § 6 Abs. 1 NPOG, § 13 Abs. 1 ASOG).
Vertiefung
Der Verhaltensverantwortliche wird regelmäßig auch als Verhaltensstörer oder Handlungsstörer bezeichnet.
Kontext

Was bedeutet der Begriff der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.