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title: "Definition: Definition des Vermögensnachteils bei der (Räuberischen) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/definition-des-vermoegensnachteils-bei-der-raeuberischen-erpressung-253-255-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Definition des Vermögensnachteils bei der (Räuberischen) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

## Definition

Ein Vermögensnachteil ist ein <word idx="0"/> Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach <word idx="1"/>.

## Erläuterung

Der Begriff des Vermögensnachteils gleicht inhaltlich dem Schadensbegriff des <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html" title="&sect; 263 StGB: Betrug">§ 263 StGB</a> (st. Rspr.). Die Vermögenslage des Betroffenen muss also nach der Tat ungünstiger als vorher sein. Ein <b>negativer Saldo</b> liegt in diesem Sinne vor, wenn <d>der Vermögensabfluss nicht kompensiert wird durch einen entsprechenden ausgleichenden Zufluss, der zu einem gleichzeitigen Zuwachs des Vermögens führt.</d> Dies ist im Wege einer wirtschaftlichen <b>Gesamtbetrachtung</b> aller Zu- und Abflüsse zu beurteilen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/definition-des-vermoegensnachteils-bei-der-raeuberischen-erpressung-253-255-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
