Definition · Strafrecht

Definition des Vermögensnachteils bei der (Räuberischen) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Definition

Ein Vermögensnachteil ist ein negativer Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach Eintritt des Nötigungserfolgs.

Erläuterung
Kontext
Der Tatbestand der (Räuberischen) Erpressung setzt den Eintritt eines Vermögensnachteils voraus. Kennst du dessen Definition?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • BGH, Urt. v. 04.10.2017 – 2 StR 260/17
  • Bosch, in: TK-StGB, 31.A. 2025, § 253 RdNr. 9
  • Vogel/Burchard, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13.A. 2023, § 253 RdNr. 23

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.