Definition · Strafrecht

Definition des Vermögensnachteils bei der (Räuberischen) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Definition
Ein Vermögensnachteil ist ein Saldo zwischen dem Wert des Vermögens vor und nach .
Erläuterung
Der Begriff des Vermögensnachteils gleicht inhaltlich dem Schadensbegriff des § 263 StGB (st. Rspr.). Die Vermögenslage des Betroffenen muss also nach der Tat ungünstiger als vorher sein. Ein negativer Saldo liegt in diesem Sinne vor, wenn der Vermögensabfluss nicht kompensiert wird durch einen entsprechenden ausgleichenden Zufluss, der zu einem gleichzeitigen Zuwachs des Vermögens führt. Dies ist im Wege einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse zu beurteilen.
Kontext
Der Tatbestand der (Räuberischen) Erpressung setzt den Eintritt eines Vermögensnachteils voraus. Kennst du dessen Definition?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.