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title: "Definition: Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/definition-daseinsvorsorge-bawue-bayern-thueringen"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)

## Definition

Daseinsvorsorge ist die Erfüllung derjenigen Leistungen, die der Befriedigung von Bedürfnissen des Bürgers im Rahmen seiner <word idx="0"/>, dem <word idx="1"/> entsprechenden Lebensführung dienen.

## Erläuterung

<erklaerung>Im Kern geht es um die <b>Grundversorgung der Bürger</b>. Dynamisch — und gerade <b>nicht statisch</b> — passt sich der Begriff an die durchschnittlichen Lebensbedürfnisse an. Heutzutage zählt daher auch die <b>Breitbandversorgung</b> zur Daseinsvorsorge.</erklaerung><vertiefung>Klassische Bereiche der Daseinsvorsorge bilden die <b>Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie die Abfall- und Abwasserentsorgung</b>. Erfasst ist zudem der <b>soziale Wohnungsbau</b> — nicht hingegen der Bau gehobener Wohnungen.</vertiefung><klausurhinweis>Seit jeher ist der Begriff der Daseinsvorsorge kaum konturiert; Lehrbücher erschöpfen sich meist in einer Aufzählung von Beispielen. Diese Definition soll Dir in der Klausur <b>eine eigene Argumentationshilfe an die Hand geben</b>.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/definition-daseinsvorsorge-bawue-bayern-thueringen
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
