Definition · Öffentliches Recht

Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)

Definition
Daseinsvorsorge ist die Erfüllung derjenigen Leistungen, die der Befriedigung von Bedürfnissen des Bürgers im Rahmen seiner , dem entsprechenden Lebensführung dienen.
Erläuterung
Im Kern geht es um die Grundversorgung der Bürger. Dynamisch — und gerade nicht statisch — passt sich der Begriff an die durchschnittlichen Lebensbedürfnisse an. Heutzutage zählt daher auch die Breitbandversorgung zur Daseinsvorsorge.
Vertiefung
Klassische Bereiche der Daseinsvorsorge bilden die Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie die Abfall- und Abwasserentsorgung. Erfasst ist zudem der soziale Wohnungsbau — nicht hingegen der Bau gehobener Wohnungen.
Klausurentipp
Seit jeher ist der Begriff der Daseinsvorsorge kaum konturiert; Lehrbücher erschöpfen sich meist in einer Aufzählung von Beispielen. Diese Definition soll Dir in der Klausur eine eigene Argumentationshilfe an die Hand geben.
Kontext
In den Bundesländern Baden-Württemberg (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO BW), Bayern (Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BayGO) und Thüringen (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO) ist der Subsidiaritätsgrundsatz nur außerhalb der Daseinsvorsorge anwendbar. Was versteht man unter der Daseinsvorsorge?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.