Definition · Öffentliches Recht

Definition Daseinsvorsorge (BaWü, Bayern, Thüringen)

Definition

Daseinsvorsorge ist die Erfüllung derjenigen Leistungen, die der Befriedigung von Bedürfnissen des Bürgers im Rahmen seiner normalen, dem jeweiligen Lebensstandard entsprechenden Lebensführung dienen.

Erläuterung
Kontext
In den Bundesländern Baden-Württemberg (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 GemO BW), Bayern (Art. 87 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BayGO) und Thüringen (§ 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO) ist der Subsidiaritätsgrundsatz nur außerhalb der Daseinsvorsorge anwendbar. Was versteht man unter der Daseinsvorsorge?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Leisner, Daseinsvorsorge: Begriff, Bedeutung, Grenzen, WiVerw 2011, 55
  • Pfannkuch, Ladeinfrastruktur als Bestandteil der Daseinsvorsorge, KommJur 2023, 245

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.