Definition · Strafrecht

Datenverarbeitungsvorgang (§ 263a Abs. 1 StGB)

§ 263a Abs. 1 StGB
Definition
Ein Datenverarbeitungsvorgang ist ein Vorgang, bei dem durch von Daten und ihrer Verknüpfung durch bestimmte erzielt werden.
Kontext
Definiere den Begriff „Datenverarbeitungsvorgang“ (§ 263a Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.