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title: "Definition: Datenbegriff, allgemein "
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/datenbegriff-allgemein"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Datenbegriff, allgemein

## Definition

Nach dem allgemeinen Datenbegriff sind Daten <word idx="0"/>, die in einer für eine Datenverarbeitungsanlage erkennbaren Form <word idx="1"/> sind, unabhängig davon, ob und in welcher Form sie <word idx="2"/> werden. Im Unterschied zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen die Daten nicht <word idx="3"/> sein.

## Erläuterung

Bewusst hat der Gesetzgeber davon abgesehen, den Datenbegriff näher zu bestimmen. Die in <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html" title="&sect; 202a StGB: Aussp&auml;hen von Daten">§ 202a Abs. 2 StGB</a> enthaltene Legaldefinition beschränkt allein den dort vorausgesetzten allgemeinen Datenbegriff.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/datenbegriff-allgemein
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
