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title: "Definition: Daten, unbefugte Verwendung (betrugsäquivalent) (§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/daten-unbefugte-verwendung-betrugsaequivalent-263a-abs-1-var-3-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Daten, unbefugte Verwendung (betrugsäquivalent) (§ 263a Abs. 1 Var. 3 StGB)

## Definition

Nach der betrugsäquivalenten Auslegung ist die Verwendung unbefugt, wenn sie gegenüber einem Menschen Täuschungscharakter hätte.

## Erläuterung

Hierfür spricht die gesetzgeberische Intention, mit der Einführung des Computerbetrugs Lücken bei der Betrugsstrafbarkeit zu schließen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/daten-unbefugte-verwendung-betrugsaequivalent-263a-abs-1-var-3-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
