Definition · Strafrecht

Darstellungsmangel (§ 337 StPO)

Definition

Ein Darstellungsmangel liegt vor, wenn die Urteilsfeststellungen schon keine tragfähige Grundlage für die Anwendung des sachlichen Rechts darstellen. Dies ist der Fall, wenn die Urteilsfeststellungen lückenhaft, widersprüchlich oder ersichtlich unvollständig sind oder Verstöße gegen Denk- und Erfahrungssätze enthalten.

Kontext
Wie immer, ist es auch bei der Darstellungsprüfung essenziell, den Maßstab herauszuarbeiten. Wann liegt ein Darstellungsmangel vor (§ 337 StPO?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, 15.A. 2023, RnNr. 563
  • Schmitt, in: Meyer-Goßner/Schmitt, 66.A. 2023, § 337 RnNr. 21

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.