Definition · Strafrecht

Darstellungsmangel (§ 337 StPO)

Definition
Ein Darstellungsmangel liegt vor, wenn schon keine tragfähige Grundlage für die Anwendung des darstellen. Dies ist der Fall, wenn , widersprüchlich oder ersichtlich sind oder Verstöße gegen enthalten.
Kontext
Wie immer, ist es auch bei der Darstellungsprüfung essenziell, den Maßstab herauszuarbeiten. Wann liegt ein Darstellungsmangel vor (§ 337 StPO?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.