Definition · Strafrecht

Darstellung (§ 268 Abs. 2 StGB)

§ 268 Abs. 2 StGB
Definition
Eine Darstellung ist die dauerhafte von durch das Gerät in einem von dem Gerät abtrennbaren oder Teil.
Kontext
Definiere den Begriff „Darstellung“ (§ 268 Abs. 2 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.