Definition · Öffentliches Recht

Bundestreue

Definition
Die Bundestreue ist eine von Bund und zu Rücksichtnahme und Unterstützung. Sie müssen die Belange der jeweils anderen Seite respektieren und wahren.
Erläuterung
Beim Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens handelt es sich um ungeschriebenes Verfassungsrecht. Mehrfach hat das BVerfG diesen Grundsatz des bundes- bzw. länderfreundlichen Verhaltens in seiner Rspr. konkretisiert (BVerfGE 6, 309 (361); 12, 205 (254))
Die Bund oder Ländern zugewiesenen Kompetenzen sind nur unter Beachtung des Gebots der Rücksichtnahme auf die jeweils andere Ebene auszuüben. Im Falle einer Missachtung oder eines Verstoßes gegen die Bundestreue kann dies vor dem BVerfG im Rahmen eines Bund-Länder-Streits gerügt werden.
Kontext

Was ist die Bundestreue?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.