Definition · Öffentliches Recht

Bundestreue

Definition

Die Bundestreue ist eine Pflicht von Bund und Ländern zu gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung. Sie müssen untereinander die Belange der jeweils anderen Seite respektieren und wahren.

Erläuterung
Kontext

Was ist die Bundestreue?

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Ipsen/Kaufhold/Wischmeyer, Staatsrecht I, 33.A. 2021, § 13 RdNR. 9 ff.
  • Rux, in: BeckOK GG, 28.12.2024, Art. 20 RdNr. 36ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.