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title: "Definition: Briefgeheimnis (Art. 10 GG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/briefgeheimnis-art-10-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Briefgeheimnis (Art. 10 GG)

## Definition

Das Briefgeheimnis schützt den Bürger vor unberechtigten Zugriffen der öffentlichen Gewalt auf jede <word idx="0"/> Fixierung von <word idx="1"/>en zum Zwecke der Kommunikation zwischen Einzelpersonen.

## Erläuterung

Geschützt wird durch das Briefgeheimnis somit der <b>Inhalt eines Briefes</b> oder einer Sendung vor ungewollter Kenntnisnahme. Erforderlich ist, dass erkennbar eine <b>individuelle schriftliche Mitteilung</b> befördert werden soll. Erfasst sind neben dem Inhalt auch die sogenannten <b>Verkehrsdaten der Sendung</b> — also Informationen zu Absender und Empfänger sowie zu den Beförderungsumständen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/briefgeheimnis-art-10-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
