Definition · Öffentliches Recht

Briefgeheimnis (Art. 10 GG)

Definition

Das Briefgeheimnis schützt den Bürger vor unberechtigten Zugriffen der öffentlichen Gewalt auf jede schriftliche Fixierung von Informationen zum Zwecke der Kommunikation zwischen Einzelpersonen.

Erläuterung
Kontext
Was schützt das Briefgeheimnis aus Art. 10 GG?
Rechtsprechung & Quellen 4
Normen
Quellen
  • 727, 728.
  • Kingreen/Poscher, Staatsrecht II: Grundrechte, 38. A. 2022, RdNr. 1031, 1034ff.
  • Schmidt, Grundrechte, 26.A. 2021, RdNr. 723

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.