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title: "Definition: Bote (vor § 164 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/bote-vor-164-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Bote (vor § 164 BGB)

## Definition

Ein Bote übermittelt eine <word idx="0"/> Willenserklärung <word idx="1"/> an den Empfänger.

## Erläuterung

Der <b>Erklärungsbote</b> wird dabei tätig, bevor die Willenserklärung den Machtbereich (Zugang einer Willenserklärung) des Empfängers erreicht, der <b>Empfangsbote</b> gehört zum Machtbereich des Empfängers.
<klausurhinweis>In der Klausur musst Du genau abgrenzen zwischen der Erklärung eines Boten und der eines <b>Stellvertreters</b>. Mehr dazu findest du hier.</klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/bote-vor-164-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
